Über Gendervielfalt im Bundestag

25 queere Menschen vertreten derzeit das Volk im deutschen Bundestag. 23 von ihnen leben offen homo- oder bisexuell, und zum ersten Mal sind für die Grünen zwei Transfrauen im Parlament, Nyke Slawik und Tessa Ganserer. 25 von 736 Abgeordneten repräsentieren also hierzulande die LGBTIQ-Community, ungefähr drei Prozent.

Eine Quote für queere Abgeordnete war bislang noch nie im Gespräch, dafür haben wir aber seit Januar 2022 einen Queer-Beauftragten im Bundestag, Jens Lehmann, ebenfalls Grün.

Bestenfalls eine Frauenquote

Sehr wohl im Gespräch ist innerhalb der Parteien immer mal wieder die Frauenquote, zuletzt entschied sich im Oktober die CDU dafür, bis 2025 alle Vorstände mit 50% Frauen zu besetzen. Derzeit stellen Frauen nur ein Viertel der CDU-Abgeordneten im Bundestag, und die Partei tut sich in Fragen zur Zeit zweifelhaft hervor.

Während bei den Grünen Geschlechterparität im Vordergrund steht, interessiert das Thema in der FDP wenig, die Mitglieder sind zu 75 Prozent männlich. Die SPD hat 1988 festgelegt, dass in Funktionen der Partei beide Geschlechter zu mindestens 40 Prozent vertreten sein müssen.

Im Bundestag selbst definieren sich derzeit 35 Prozent der 736 Abgeordneten als weiblich.

Höchste Zeit für`s Selbstbestimmungsgesetz!

Diverser als der Blick in den Bundestag ist allemal der in die Schulklassen. Viele Jugendliche ändern ihre Vornamen von männlich zu weiblich oder umgekehrt oder wählen geschlechtsneutrale Namen und stylen sich queer. Dazu passt eine aktuelle Umfrage durch Statista: In der Generation Z, von 10 bis 27, bezeichnen sich 87 Prozent als heterosexuell, während es in der Generation ihrer Großeltern noch 97 Prozent sind.

Höchste Zeit, dass das neue Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet wird. Es soll erstmals für alle nicht-binären Menschen einheitlich eine Änderung des Geschlechts und des Vornamens festlegen: durch eine Erklärung auf dem Standesamt, ohne medizinisches Attest, teure psychiatrische Gutachten oder medizinische Maßnahmen. Das Selbstbestimmungsgesetz soll endlich das veraltete Transsexuellengesetz TSG von 1980 ablösen soll. Dieses wurde immer wieder vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Doch anders als vom Queer-Beauftragten Jens Lehmann geplant, wird es 2022 nicht mehr klappen.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/bundestagswahl/id_90894432/jung-queer-wikinger-diese-abgeordneten-sitzen-im-20-bundestag.html

https://kampagne.spd.de/parteiarbeit/gleichstellung/gleichstellung-in-der-satzung/

https://www.queer.de/detail.php?article_id=42031

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/fragen-und-antworten-zum-selbstbestimmungsgesetz-199332

https://echte-vielfalt.de/lebensbereiche/lsbtiq/das-selbstbestimmungsgesetz-doch-spaeter-als-gedacht/

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