Über §16i SGB2
Ayat Al-Kareem, Suad Al-Zinkee, Dung Tran Thi und Maryna Zakotina: Das sind vier von 162 Mitarbeiter:innen, die beim Kommunalen Eigenbetrieb der Stadt Stadt Leipzig (KEE) nach Paragraf 16i SGB2 angestellt sind. Sie arbeiten als Integrationsunterstützerin der DAZ-Klasse in Connewitz, Lotsin in der Ausländerbehörde und als Mitarbeiterinnen in zwei Schulbibliotheken in Plagwitz und Lindenau.
Leben in Deutschland: für Vietnames:innen unmöglich
Dung Tran Thi war 20, als die DDR sie, wie 60.000 andere Vietnames:innen, als Vertragsarbeiterin anwarb. Schlachthöfe und Tagebau waren typische Arbeitsorte der Männer, die meisten Frauen nähten. Der Deutschkurs dauerte 4 Wochen, denn an Integration wurde staatlicherseits gar kein Gedanke verschwendet. Sie lebten abgeschottet in Plattenbauten, Familiengründung war ihnen untersagt. Bei Schwangerschaft gab es zwei Möglichkeiten: abtreiben oder Heimreise.
Über DAZ-Klassen
Für Kinder in Deutschland besteht Schulpflicht. Auch wenn die Eltern noch keine Aufenthaltserlaubnis haben oder sogar von Abschiebung bedroht sind, dürfen und müssen sie zur Schule gehen. Früher gab es nur an wenigen Schulen eigene Klassen, in denen die Kinder zunächst Deutsch lernen konnten, seit 2015 sind DAZ-Klassen die Regel.